AGB für die Überlassung von Software und damit im Zusammenhang stehende Leistungen
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für BRUltra 2 Behälterreinigungssoftware (bezeichnet als “SOFTWAREPRODUKT” oder “SOFTWARE” im weiteren) WICHTIG BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor sie die Installation des Programms fortsetzen.
End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und Veit & Partner für die Veit & Partner Software-Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen. Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und Veit & Partner (bezeichnet als “Lizenzgeber” im weiteren), und ersetzt alle früheren Verträge, Vertretung, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie BRUltra 2 nicht.
BRUltra 2 ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt. BRUltra 2 wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZGEWÄHRUNG
BRUltra 2 wird lizenziert wie folgt:
(A) Installation und Verwendung. Veit & Partner gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät, auf dem sich eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems befindet, für die BRUltra 2 entwickelt wurde.
(B) Sicherungskopien. Sie dürfen Kopien der SOFTWARE, die erforderlich sind für die private Sicherung und Archivierung, anfertigen.
(C) Die Lizenz gilt für die Dauer des bezahlten Abonnements, im Regelfall jeweils 12 Monate. Das Abonnement kann jederzeit zum Ablauf des Zeitraums gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um jeweils ein Jahr.
2. SUPPORT
Wenn Sie auf Fehler stoßen, seien es Fehlermeldungen im Programmablauf (sog. Laufzeitfehler), die nicht auf Bedienungsfehlern beruhen, seien es sachliche Fehler, wie z. B. falsche Berechnungen, oder auch wesentliche Funktionen, die nicht implementiert wurden, dann können Sie den Support darauf aufmerksam machen. Hierzu ist im Programm unter Info eine Emailadresse genannt. Der Support erfolgt ausschließlich per Email oder im Forum der Homepage. Der Support bemüht sich um eine baldmögliche Nachbesserung.
Erfolgt ein Support aufgrund von allgemeinen Fragen, Bedienungsfehlern oder individuellen Wünschen, muss der Support gemäß dem zeitlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Auch Verbesserungsvorschläge für Updates nimmt der Support gerne entgegen.
3. UPDATES
Updates, die aufgrund von Nachbesserungen entstehen, werden im Zeitraum des Abonnements kostenfrei ausgeliefert. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs.
4. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht. Sie dürfen Urheberrechtsvermerke auf sämtliche Kopien der SOFTWARE nicht entfernen oder verändern.
(B) Verteilung. Sie sind nicht berechtigt Kopien des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weiterzugeben.
(C) Vermietung.
Sie können dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verpachten oder verleihen.
(D) Einhaltung der geltenden Gesetze.
Sie müssen allen geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachkommen.
5. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann Veit & Partner diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts in Ihrem Besitz löschen.
6. COPYRIGHT
Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören Veit & Partner. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden können, ist das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch Veit & Partner reserviert.
7. KEINE GARANTIE
Veit & Partner lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für BRUltra 2 ab. BRUltra 2 wird “wie bereitgestellt” ausgeliefert, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art. Veit & Partner übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte die in BRUltra 2 enthalten sind. Veit & Partner übernimmt keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder andere solche Computerprogramm verursacht werden können. Veit & Partner lehnt es weiter ausdrücklich ab, jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte weiterzugeben.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet Veit & Partner für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, oder verlorene Daten). In keinem Fall übernimmt Veit & Partner Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. Veit & Partner übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltener Verleumdung, Verletzung der Rechte der Öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechung, persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.